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Die bösartige Faulbrut

16 Mrz Die bösartige Faulbrut

Seit circa 50 Millionen Jahren gibt es die Honigbiene in der heutigen Form. Die Annahme, dass es seit dieser Zeit auch die bösartige Faulbrut gibt, ist sicherlich nicht falsch.

Das bedeutet aber auch, dass die Bienen mit dem Erreger Paenibacillus larvae larvae auch seit 50 Millionen Jahren mehr oder weniger zurechtkommen und die Natur hier über einen sehr langen Zeitraum eine natürliche Selektion betrieben hat. Die Völker, die mit dem Erreger nicht zurechtkamen, starben, die mit dem Erreger zurechtkamen, überlebten.

Seit einigen Jahren werden Futterkranzproben der Imkerschaft nahe gelegt, um den Befallsgrad eines Bienenvolkes mit dem Bacillus festzustellen. Die Proben werden in der Regel im Spätsommer / Herbst von den Beauftragten des Kreisveterinärs gezogen.

Zu der Handhabung der Futterkranzprobenziehung wie deren Auswertung möchte ich folgende grundlegende Gedanken darlegen.

Probeziehung

Die Probeziehung im Sommer / Herbst, wenn die Auffütterung in der Regel bereits abgeschlossen ist, stellt meines Erachtens das erste Problem dar, da hier die Wahrscheinlichkeit der massiven Verdünnung der Sporen durch das eingebrachte Futter nicht auszuschließen ist. Will man die Probe korrekt durchführen, muss im Bereich des Brutnestes die Probe gezogen werden. Bei einem zweizargigem Volk bedeutet das, dass eine Zarge abgenommen werden muss, um an den Bereich des Brutnestes zu kommen.

Welcher verantwortungsbewusste Imker reißt aber ein Volk zu dieser Jahreszeit noch gerne auseinander, für einen meiner Meinung nach zweifelhaften Erfolg?

Auswertung

Ist die Probe gezogen so wird sie im Labor aufbereitet und ausgewertet. Die Einteilung des Befallgrades ist

0= keine Belastung mit Sporen

1= geringe Belastung mit Sporen

2= starke Belastung mit Sporen

Meine Frage ist, ab wann eine geringe und ab wie viel Sporen eine starke Belastung vorliegt, weil es unterschiedliche Prüf- und Auswertungsmethoden gibt.

Diese Untersuchung bezieht sich ausschließlich auf die Lokalbegrenzte Futterprobe. Sporen, welche sich auf den anderen Futterwaben, Bienen, Rähmchen, Beuteteile etc. befinden, werden nicht erfasst.

Das Ergebnis wird dem Imker mitgeteilt. Hat er bei der Abfrage der Probe nicht genau hingesehen, so hat er mit seiner Unterschrift zugestimmt, dass der Veterinär ebenfalls eine Mitteilung der Untersuchung erhält, unabhängig vom Belastungsgrad. Liegt eine Belastung der Kategorie 2 vor, wird der Kreisveterinär generell benachrichtigt.

Kategorie 0

Sind keine Sporen nachweisbar (Kategorie 0) so stellen viele Veterinäre anhand der Untersuchung ein Gesundheitszeugnis aus. Dieses Zeugnis hat eine Gültigkeit von neun Monaten. Es reicht also, wenn die Probe im September gezogen wird und die Auswertung im Oktober erfolgt bis in den Mai des nächsten Jahres hinein.

Meines Erachtens besteht die Gefahr, dass für das Volk ein Gesundheitszeugnis ausgefüllt wird, welches noch zu vielen Unabwägbarkeiten unterliegt, z.B. Räuberei, Varroaproblematik, etc. Unter Umständen lebt das Volk im Frühjahr gar nicht mehr oder ist dann mit dem Bacillus infiziert.

Der Befallsgrad kann im Mai, wo unter Umständen mit dem Volk gewandert wird, eine ganz andere sein. In diesem Fall wird dem Imker durch die Futterkranzprobe eine scheinbare Sicherheit gegeben.

Kategorie 1

Ist eine geringe Belastung (Kategorie 1) festgestellt worden, so ist das Volk unter Beobachtung zu halten. Direkte Maßnahmen zu ergreifen, sind noch nicht erforderlich.

Es sind zwar keine Sofortmaßnahmen erforderlich, aber aus Erklärungen von Imkern weiß ich, dass Sie aus einem Sicherheitsgedanke heraus, sanieren werden, unter dem Motto: Es kann ja nicht schaden- es nützt dem Bienenvolk und mir.

Kategorie 2

Bei einer starken Belastung (Kategorie 2) muss saniert werden.

Die Maßnahmen die Ergriffen werden müssen, bestimmt in der Regel der Veterinär. Mir sind zurzeit zwei Möglichkeiten, welche in Deutschland erlaubt sind, bekannt. Zum einen das Kunstschwarmverfahren, zum anderen das Abtöten des Volkes. Er wird auch kein Gesundheitszeugnis ausgestellt. Der Imker befindet sich in einer Grauzone, die für ihn schwer zu handhaben ist.
So darf der betroffene Imker in der Regel die Völker des positiv beprobten Bienenstandes nicht verstellen bzw. Völker aus der Tracht oder von anderen Bienenständen auf den „befallenen“ Bienenstand bringen. Vorsichtshalber werden die umliegenden Imker in diese Maßnahme mit einbezogen.

Die einzige Chance für den Imker ist, die Sanierung des Bienenvolkes und die anschließende Beprobung, wie sie für Kategorie 2 vorgesehen ist.

Diese Maßnahmen werden auch dann ergriffen wenn keine klinischen Symptome, das heißt eingefallene Zelldeckel, nasse Zelldeckel, fadenziehender Schleim, Schorf etc erkennbar sind. In diesem Fall kann auch kein Seuchenfall ausgerufen werden, weil die Bienenseuchen-Verordnung dies nur vorsieht, wenn klinische Merkmale erkennbar sind. Nicht gesichert ist hierbei, wer die Kosten der Sanierung übernimmt, da ja kein Seuchenfall vorliegt.

Das Bienenvolk ist offensichtlich in der Lage, mit dem starken Befall aus eigener Kraft zurecht zu kommen.

Wenn man allerdings nun das Volk saniert, egal in welcher Form, wird die genetische Abwehrkraft des Volkes m. E. nicht genutzt.

Ich habe die Vorstellung, dass dieses Volk separiert werden sollte, um die genetische Stärke gegenüber den Faulbrutsporen zu nutzen. Dies sollte nur dann genutzt werden, wenn keine Ansteckungsgefahr für andere Völker besteht. Es ist auch denkbar, durch ein Drohnenabsperrgitter den Drohnenaus- und Einflug zu verhindern, damit kein Vagabundieren der Drohnen, die bekanntlich in alle Bienenvölker einlass finden, stattfindet. Von diesem Volk sollten sowohl Königinnen als auch Drohnen als Geschlechtstiere, zum Beispiel für die instrumentellen Besamungen, genutzt werden. Dadurch dass man die genetische Eigenschaft durch die Sanierungsmaßnahmen nicht nutzt, züchtet man im Grunde genommen den Bacillus.

Von den untersuchten Proben sind 1,5%-3% mit Sporen belastet(K1 oder K2). Ich denke, wenn man den Aufwand und die Kosten zum Erfolg sieht, wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Jeder verantwortungsbewusste Imker, wird bestrebt sein, die Gesundheit seiner Bienen vor kommerzielle Handhabungen zu setzen. Nur mit einem gesunden Bienenvolk sind Erfolge zu erzielen.

Überprüfungen und Überwachungen von Bienenvölkern sind meines Erachtens unbedingt erforderlich. Auch bin ich der Meinung, dass der zuständige BSV die Möglichkeit erhalten sollte Völker von „Standimkern“ , z.B. eines „100 jähriger Zwei-Volkimker“ , der die Krankheiten nicht kennt oder nicht mehr sieht, in diese Überwachungen generell mit einzubeziehen.

Gott sei Dank wächst zurzeit eine neue Imkergeneration heran, die sich nicht scheut, Schulungen und Lehrgänge zu besuchen, um sich ein Grundwissen anzueignen. Ich ermutige meine Lehrgangsteilnehmer immer wieder dazu, als Multiplikatoren in den Vereinen zu wirken, um „frischen Wind“ in die althergebrachten Strukturen zu bringen. Denn bislang ist es doch so: Sobald man eine Frage zur bösartigen Faulbrut in einer Versammlung stellt, wird einem unterstellt, man habe die Krankheit in seinen Bienenvölkern. Um nicht in diese Schublade gesteckt zu werden, wird dieses Thema tabuisiert. Auch glaube ich, dass mit diesem Thema viel offensiver umgegangen werden muss, um die Schmach „bösartige Faulbrut zu haben“ aufgeweicht wird. Diese Offensive könnte unter anderem darin bestehen, dass man das Geld anstatt für Futterkranzproben, auszugeben, in Schulungen steckt.

Das größte Problem welches wir in der Imkerei haben, ist meines Erachtens nicht die Faulbrutproblematik sondern nach wie vor die Varroaproblematik. Diese Geißel wird aber aus welchen Gründen auch immer, nicht konsequent angegangen. Ich habe manchmal das Gefühl, man will das Problem auch gar nicht lösen.

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